Die Offizielle Verfassung der Königsrunde:

(1) Allgemeine Bestimmungen

§1  Der Verbund der Königsrunde ist in der Gesamt-Vereinigung aller Allianzen und Wings ein souveräner   eigenständiger Verbund nach den Bestimmungen der gegenwärtigen Verfassung
§2 Die offizielle Verfassung der Königsrunde ist unveränderlich, nur mit einstimmiger Mehrheit im Vorstand können Änderungen getätigt werden.

§3 Paragraph 2 ist unveränderlich und darf nicht geändert werden, einschließlich §3, beide sind unveränderbar.

§4  Der Vorstand bestehend aus den Anführern der Mitgliedsallianzen und ggf. Wings der Mitgliedsallianzen bildet die Führung der Königsrunde. Sie dürfen handeln innerhalb der gegenwärtigen Verfassung festgesetzten Bestimmungen.

§5 Allianzen dürfen nur mit einer Mehrheit von 75% aus dem Verbund entlassen werden. Dazu gehört eine Mitteilungspflicht mind. eine Woche vor dem Rauswurf.

§6 Die Königsrunde dient dazu den Spaß am Spiel für die Mitgliedsallianzen zu währen. Andere Allianzen werden weder "niedergemacht" noch unterdrückt.

§7 Die Königsrunde achtet bei jedem handeln auf das Gemeinwohl des Verbundes und auch von anderen Allianzen. Der Verbund achtet darauf das die Erhaltung der Freiheit von anderen Allianzen, ohne Druck oder Bedrohung ausgeübt werden kann. 

§8 Die Königsrunde ist dazu berechtigt einzelne Spieler aus Allianzen bei einer Mehrheit in einer Abstimmung mit allen Mitgliedern nicht aufzunehmen. Hierzu wird täglich eine Schwarze Liste aufgestellt.

§9 Erpressung oder Beleidigungen anderer Allianzen/Spieler sind/ist verboten. Der jeweilige Spieler kann damit rechnen in die Schwarze Liste aufgenommen zu werden.

§10 Konflikte werden Diplomatisch gelöst. Sollte keine Lösung endstehen, ergreift die Königsrunde härtere Maßnahmen 

§11 Jedes Mitglied im Verbund sollte Vernünftig, Treu und Kompromisbereit sein

§12 In einem Krieg sind alle Mitgliedsallianzen dazu veranlasst Hilfe der eigenen Allianz zu gewähren.

§13 Mitgliedsallianzen in der Königsrunde sollten in ihrer Allianzbeschreibung stehen haben das sie Mitglied in der Königsrunde sind, da es sonst zu bei einen Konfliktfall zu Irritationen führen kann.

 

(1) Die Königsrunde dient dem Schutz seiner Mitgliedsallianzen und ihrer abhängigen Allianzen ("Flügel") sowie der Erhaltung ihrer Freiheit, ohne Druck oder Bedrohung durch andere zu leben und zu entscheiden. Er dient auch dazu, ethische Standards, Professionalität und gute Umgangsformen zu wahren. Zur Erreichung dieser Ziele arbeiten alle Mitgliedsallianzen vertrauensvoll zusammen.


(2) Die Königsrunde bekennt sich zu dem Prinzip Qualität vor Quantität. Sein Bild von einer Allianz oder eines Clans von Allianzen ist das Bild einer Gemeinschaft mit einer Mission. Die Königsrunde respektiert die Integrität seiner Mitgliedsclans und seiner Mitgliedsallianzen. Die Mitgliedsallianzen begrenzen die Anzahl ihrer Flügel. 


(3) Die Königsrunde entscheidet über Beschlüsse mit einfacher Mehrheit im Vorstand, oder von ihnen bestimmter Stellvertreter, seiner Mitgliedsallianzen („Hoher Rat“), außer Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern, die mit einer Mehrheit von drei Vierteln, wobei im Falle eines Ausschlusses auch die betroffene Allianz mitgerechnet wird, erfolgen muss, und außer Änderung dieser Verfassung, die einstimmig erfolgen muss. Diskutiert wird unter allen Mitgliedern der Königsrunde („Rat“). Der  Vorsitz (Präsident), stellvertretend der Vize, vertritt die Königsrunde; ein Generalsekretär leitet die internen Prozeduren. Alle werden für je drei Monate im Hohen Rat gewählt, Wiederwahl ist möglich.


(4) Der Hohe Rat trifft sich mindestens jeden Sonntag von 20 Uhr bis 21 Uhr MEZ zu einer Sitzung im Konferenzraum; eine Diskussion im Rat findet mindestens jeden Samstag 20 Uhr MEZ im "Rat" (Chat) statt; die Einberufung weiterer Sitzungen, oder die Einleitung von Abstimmungen auf der Webseite, mit 24 Stunden Frist zur Einberufung oder Abstimmung, ist im Ermessen des Generalsekretärs. 


(5) Jede Mitgliedsallianz wird bezüglich der allgemeinen Nicht-Aufnahme einzelner Accounts in Mitgliedsallianzen strikt die Schwarze Liste (über die im Konfliktfall durch Mehrheitsbeschluss entschieden wird) beachten und die vitalen Interessen der anderen Mitgliedsallianzen berücksichtigen, sofern und wenn solch vitale Interessen offiziell im Voraus mitgeteilt sind.